Beratung bei Fragen Rund um Die Entwicklung von Kindern
Erwachsene, die Kinder begleitet, haben immer wieder Fragen zur Entwicklung von Kindern, zum Umgang mit Konflikten, vielleicht auch zu sexualisierten Grenzüberschreitungen zwischen Kindern. Wie reagiere ich auf diese Situationen als Fachkraft angemessen?
Wir unterstützen Sie bei der Beantwortung dieser wichtigen Fragen.
Das Bundeskinderschutzgesetz definiert Kindeswohlgefährdung als eine „in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussagen lässt“.
Diese Gefahr richtig und zeitig zu erkennen und professionell zu reagieren ist die besondere Herausforderung für alle, die mit Kindern zusammenarbeiten. Darum haben alle Menschen, die beruflich oder ehrenamtlich im Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, wie z.B. Erzieher*innen, Lehrkräfte, Ärzt*innen, Psycholog*innen, Mitarbeitende von Musik- oder Ballettschulen, Ehrenamtliche in den Vereinen, einen Anspruch auf Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ (IEF) bzw. Kinderschutz-Fachkraft. Diese Fachkräfte haben Erfahrungen darin, Gefahren für das Kindeswohl zu beurteilen. Wir beraten Sie bei dem Verdacht auf Gefährdung eines Kindes und überlegen die nächsten Schritte mit Ihnen. So können Sie sicher und verantwortlich handeln.
Hier ist der Infoflyer
Kindeswohlgefährdung: Risikofaktoren, Anhaltspunkte und Handlungsmöglichkeiten
Sexualisierte Gewalt: Wie schütze ich Kinder vor sexualisierter Gewalt? Wie erkenne ich, ob Kinder Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind? Wie gehe ich mit sexualisierten Übergriffen unter Kindern in Kita oder Schule um? Was ist bei digitaler sexualisierter Gewalt zu tun?
Gesprächsführung: Wie führe ich Elterngespräche bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung? Wie spreche ich mit Kindern bei Verdacht auf Gewalt?
Schutzkonzepte: Was ist ein passendes Schutzkonzept für unsere Einrichtung? Schutzkonzept – ganz praktisch Ideen für die Umsetzung in den Alltag.